Impressum

[aXs.at] – Professional IT-Solutions
Inhaber Michael Kalcher


Gewerbepark West 12 | A-8504 Preding
+43 720 890262 200 | office@axs.at

UID/VAT: ATU56167212

Rechtsform: Einzelunternehmen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese AGB sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und [aXs.at] – Professional IT-Solutions rechtsverbindlich. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen, sind nur dann verbindlich, wenn sie von [aXs.at] – Professional IT-Solutions schriftlich bestätigt werden. Die eventuelle Rechtsunwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit anderer Vertragsbestandteile.

2. Angebote

Angebote der [aXs.at] – Professional IT-Solutions sind freibleibend und unverbindlich. Zur Berechnung gelangen die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

3. Auftragsbestätigung

Die Bestellung gilt dann zu diesen Bedingungen als angenommen, wenn sie von [aXs.at] – Professional IT-Solutions schriftlich bestätigt oder prompt ausgeführt worden ist. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen. Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen Angebot und Auftrag, sowie zwischen Aufragsbestätigung und Lieferung ist [aXs.at] – Professional IT-Solutions berechtigt eine entsprechende Preisberichtigung vorzunehmen. Der Auftraggeber wird mindestens 2 Wochen vor Wirksamkeit einer Preiserhöhung benachrichtigt. Für Irrtümer, sowie Schreib- und Rechenfehler behält sich die [aXs.at] – Professional IT-Solutions die Richtigstellung und Nachbelastung vor.

4. Lieferung und Abnahme

Der Versand erfolgt auf kosten und Gefahr des Auftraggebers, das letztere auch, wenn [aXs.at] – Professional IT-Solutions die Versandkosten und die Anfuhr übernommen hat. Soweit eine Transportversicherung abgeschlossen wird, geht diese zu Lasten des Auftraggebers. Eine Gewähr für volle Schadensdeckung wird jedoch nicht übernommen. Teillieferungen sind möglich, sie gelten als selbständige Lieferungen, die getrennt berechnet werden können. Die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist setzt bei [aXs.at] – Professional IT-Solutions sowie dessen Unterlieferanten ungestörtes Arbeiten des Betriebes, rechtzeitige Belieferung mit den erforderlichen Komponenten und Lieferstellen und Leistung der vereinbarten Zahlungen und sonstige Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Ist [aXs.at] – Professional IT-Solutions ohne Verschulden nicht in der Lage zu liefern oder beruht die Lieferunfähigkeit auf Ereignisse höherer Gewalt, dann sind die Vertragspartner nach Ablauf von 2 Monaten seit dem vereinbarten Liefertermin zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, bestehen nicht. Die Vollständigkeit der Sendung sit sofort zu überprüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind [aXs.at] – Professional IT-Solutions innerhalb von 2 Werktagen schriftlich zu melden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Bei Transportbeschädigungen ist eine Tatbestandsaufnahme anzufertigen und diese an [aXs.at] – Professional IT-Solutions zu senden.

5. Hostingprodukte, Lizenzverträge und Wartungsverträge

Die Mindestvertragsdauer für Hostingprodukte (Domains, Webservices, SSL-Zertifikate, Serverhousing, etc.), Lizenzverträge (ESET, 3CX, ZEUS-Gastrosoftware, etc.) und Wartungsverträge beträgt 12 Monate, sofern keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, falls dieser nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich per eingeschriebenen Brief gekündigt wurde. Als Vertragsstichtag gilt das Datum der Unterschrift oder das Ausstellungsdatum der Initiallizenz (z.B: bei ESET oder ZEUS-Lizenzen). Als Kündigungsdatum gilt das Datum des Poststempels. Der Vertrag kommt zustande, sobald der vom Auftraggeber erteilte Auftrag von uns schriftlich, per Telefax, online oder per E-Mail angenommen wurde. Es gilt der zum Vertragsabschluss angegebene Leistungsumfang. [aXs.at] – Professional IT-Solutions betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. [aXs.at] – Professional IT-Solutions übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf jeglichen Ersatz für eventuell dadurch enstandene Schäden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Störung umgehend an [aXs.at] – Professional IT-Solutions (Hr. Michael Kalcher) zu melden, um eine schnellstmögliche Behebung zu gewährleisten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch ihn oder durch Weitergabe an Dritte entsteht.

6. Gewährleistung, Garantie und Haftung

Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Auftragnehmer, verglichen mit der anderen Abhilfe mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware, der Schwere des Mangels und dem mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Verbesserung und den Austausch nach Übergabe der Ware durch den Auftraggeber in angemessener Frist durchzuführen. Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmöglich oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Das selbe gilt, wenn der Auftragnehmer die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Auftragnehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären und wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Auftragnehmers liegenden Gründen, unzumutbar sind. Es wird vereinbart, dass der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung bei beweglichen und unbeweglichen Sachen im Sinne des § 933 ABGB binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen muss. Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantie Leistungen bestellt werden. Auch für diese Leistungen gelten die gegenständlichen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Für den Fall einer derartigen Garantie erklärt der Auftragnehmer, dass durch diese Garantie das Gewährleistungsrecht des Auftraggebers nicht eingeschränkt wird. Dem Auftraggeber trifft unbeschadet seiner Rechte die Obliegenheit, sich ausdrücklich bedungene Eigenschaften des bestellten Vertragsgegenstandes bestätigen zu lassen. Als gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften gelten die von den Herstellern angegebenen Produkteigenschaften, sowie jene Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckgewidmeter Anwendung an das Produkt gestellt werden können, sowie die einschlägigen geltenden Normen. Den Auftraggeber trifft unbeschadet seiner Rechte die Obliegenheit, bei der Auslieferung der Ware durch den Auftragnehmer deren Übereinstimmung mit der Bestellung sofort optisch, als auch nach Maßgabe angegebener Produktbezeichnungen und eventueller Chargenziffern zu kontrollieren. Außer für Personenschäden werden Schadenersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen, wenn nicht der Auftragnehmer oder eine Person, für die der Auftragnehmer einzustehen hat, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt Eigentum der [aXs.at] – Professional IT-Solutions bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Auftraggeber zustehenden Ansprüche. Vor vollständiger Erfüllung seiner Verpflichtungen darf der Auftraggeber die Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Die Weiterveräußerung seitens des Auftraggebers ist nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsganges zulässig. Der Käufer tritt der [aXs.at] – Professional IT-Solutions bis zur vollständigen Erfüllung seiner [aXs.at] – Professional IT-Solutions gegenüber bestehenden Verpflichtungen , insbesondere der Bezahlung des Kaufpreises aus diesem Vertrag, seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der gelieferten Gegenstände in Höhe des in der Rechnung von [aXs.at] – Professional IT-Solutions ausgewiesenen Betrages an [aXs.at] – Professional IT-Solutions sicherungshalber ab. Wird ein Auftrag auf Wunsch des Auftraggebers an dessen Auftraggeber berechnet, so übernimmt der Auftraggeber ausdrücklich die Haftung für den Eingang der Forderung.

8. Zahlung

Die Zahlungen sind nach den jeweiligen Auftrag spezifischen schriftlichen Vereinbarungen zu leisten. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem [aXs.at] – Professional IT-Solutions (Hr.Michael Kalcher) über sie verfügen kann. Sofern nicht anders vereinbart, sind Grundentgelte und sonstige monatliche Entgelte mit dem Tag, an dem die Leistung bereitgestellt wurde, für den Rest des Monats oder der Rechnungsperiode anteilig zu bezahlen. Danach sind sie im Voraus zu bezahlen, wobei aus verrechnungstechnischen Gründen bis zu drei monatliche Entgelte zusammen vorgeschrieben werden können. Im Falle der vorgesehenen Jahreszahlung sind Grundentgelte und sonstige monatliche Entgelte jeweils für ein Vertragsjahr im Voraus zu bezahlen. Die Vorschreibung einer Anzahlung für einzelne Leistungen, insbesondere für Entwicklungs- und Programmierarbeiten, liegt im Ermessen von [aXs.at] – Professional IT-Solutions.[aXs.at] – Professional IT-Solutions behält sich das Recht vor, bei nicht zeitgerechter Zahlung sowie Missbrauch, alle im Hostingpaket enthaltenen Dienste, ohne Vorankündigung, zu deaktivieren. In diesem Fall wird für die Reaktivierung eine Pauschale von € 25,- zzgl. USt. verrechnet. Als Missbrauch gilt insbesondere die Verbreitung und zur Verfügungstellung von pornographischem Bild-, Text- und Tonmaterial, sowie E-Mail Massensendungen.

9. Erfüllungsort

Für eventuelle Streitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Geschäftssitz des Auftragnehmers ausdrücklich vereinbart. Es gilt österreichisches materielles Recht.

10. Schlussbestimmungen

Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich die abgeschlossenen Verkaufs- und Lieferbedingungen, aus welchem Grund auch immer, auch wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes sowie wegen Irrtums anzufechten.